Leistungen

Wir machen Ihre Steuererklärung. Wir wissen, welche Zulagen Sie bekommen können. Wir beantragen Freibeträge für Sie. Nachdem das Finanzamt entschieden hat, prüfen wir den Steuerbescheid. Man weiß ja nie!

Im Übrigen dürfen wir tätig werden bei:

– Einkommensteuererklärung.
– Kindergeld (Beratung und Antragstellung).
– Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung).
– Altersvorsorgezulage (Berechnung und Antragstellung).
– Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 des InvZulG).
– Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung).
– Freistellungsauftrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen).
– Steuererstattungshöhe (Berechnung).
– richtige Steuerklasse (Beratung bei der Wahl).
– Steuerbescheide (Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit).
– Rechtsmittelprüfung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht).

Bei der Einkommensteuererklärung werden wir tätig ausschließlich bei:

– Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
– Renten, Versorgungsbezügen und
– Unterhaltsleistungen oder
– selbst genutztem Wohneigentum.

in diesem Zusammenhang auch bei:

– Einkünften aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinnahmen).
– Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
– sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Veräußerungsgeschäfte).

Die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten dürfen dabei jedoch 18.000 Euro bei der Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei der Zusammenveranlagung nicht übersteigen.